Das diagnostische Angebot der Tollwutzentrale umfasst sowohl die Messung des für das Reisen mit Tieren teilweise benötigten Tollwut-Antikörpertiters als auch Untersuchungen auf Tollwutvirus im Rahmen der Erkennung und der Überwachung der Tollwut.
Informationen für Haltende von Hunden, Katzen und Frettchen
Die Schweiz ist frei von terrestricher Tollwut. Die versehentliche Einschleppung des Virus bei der Einreise von Hund, Katze und anderen Heimtieren in die Schweiz muss darum unbedingt verhindert werden. Neben dem offiziellen Heimtierpass, Mikrochip und gültigem Tollwut-Impfnachweis ist je nach Ursprungs- und Ankunftsland auch der Nachweis eines ausreichend hohen Impf-Antikörpertiters nötig. Bitte beachten Sie frühzeitig die länderspezifischen Vorschriften!
Wartefristen bei der Einreise aus einem Risikoland in die Schweiz (gemäss Pet Travel Scheme):
Beispielsweise dauert es von der ersten Tollwutimpfung bis zur möglichen Einreise in die Schweiz aus einem Risikoland mindestens 4 Monate. Das BLV führt eine Liste der Risikoländer.
Neben der Tollwutkontrolle gilt es beim Reisen mit Tieren weitere Vorschriften zu beachten. Für das Ausstellen von Bewilligungen und für Fragen rund um die gesetzlichen Bestimmungen ist das BLV zuständig : Reisen mit Heimtieren.
Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte zur Probeneinsendung und -untersuchung
Untersuchungstage, Untersuchungsdauer und Berichterstattung
Der Test wird 1x wöchentlich am Montagmorgen früh angesetzt.
Die Proben müssen zwecks Registrierung und Probenvorbereitung bis spätestens am Freitag um 10 Uhr im Labor eingetroffen sein.
Die Resultate liegen am darauffolgenden Mittwochnachmittag vor und werden per A-Post oder auf Wunsch per E-Mail verschickt.
Wir sind bestrebt, die obigen Zeiten einzuhalten, doch unter bestimmten Umständen (z. B. bei sehr hohem Probenaufkommen, über die Feiertage, in der Reise-Hochsaison, bei Wiederholungen aufgrund nicht valider Testergebnisse etc.) kann es zu Verzögerungen kommen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Impfung und Probenahme liegt bei der einsendenden Person. Unvollständige/fehlende/falsche Angaben führen zu Verzögerungen. Bitte beachten Sie auch unsere AGB.
Probenmaterial, Untersuchungsantrag, Verpackung und Versand
Probenmaterial: 0.5–2 ml Serum aus 2–10 ml nativem Vollblut (ohne Antikoagulantien).
Jeder Probe ist ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Untersuchungsantrag (Untersuchungsantrag Tollwut-Antikörper Tier, siehe unten) beizulegen.
Röhrchen gut identifizierbar und in einer Metall- oder Kunststoff-Hülse bruchsicher verpacken.
Keine Kühlung für Post-Versand (auch international) erforderlich.
Wichtig: Proben dürfen aus Biosicherheitsgründen nicht persönlich im Labor vorbeigebracht werden, sie müssen zwingend per Post oder Kurier geschickt werden. Auch dürfen einmal eingetroffene Proben das Labor nicht mehr verlassen und können deshalb nicht zurückgeschickt werden.
Diese und weitere Information finden sich im Merkblatt Informationen zum Tollwut-Antikörper-Test (siehe unten).
Tollwut-Untersuchung bei toten Tieren (Verdachtsfälle und Überwachung)
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Tiere so rasch wie möglich einsenden (Express-Post).
Ganzes Tier oder nur Kopf einsenden; nicht einfrieren.
Tiere müssen so verpackt werden, dass Geruchsemissionen und jegliches Ausfliessen von Flüssigkeit beim Transport verhindert werden, d. h. 3-Schichtverpackung (siehe unten Anleitung zum Einsenden von Tieren für die Tollwutdiagnostik).
Anschrift Paket: Institut für Virologie und Immunologie IVI, Schweizerische Tollwutzentrale, z. Hd Sektionshalle, Länggassstrasse 122, Postfach, 3001 Bern
Das Resultat folgt in der Regel innert 2 Arbeitstagen; unter Umständen sind Nachfolgeuntersuchungen notwendig, die mehr Zeit in Anspruch nehmen.