Tollwut-Untersuchungen beim Tier
Testansätze über die Festtage (Titerbestimmung)
Montag, den 22.12.2025
Die Proben müssen spätestens am Freitag, den 19.12.2024 um 10 Uhr im Labor sein (Post oder Kurier)
Die Resultate werden am Mittwoch, den 24.12.2025 per A-Post / Mail verschickt
Am Montag, den 29.12.2025 findet kein Testansatz statt
Informationen für Haltende von Hunden, Katzen und Frettchen
Die Schweiz ist frei von terrestricher Tollwut. Die versehentliche Einschleppung des Virus bei der Einreise von Hund, Katze und anderen Heimtieren in die Schweiz muss darum unbedingt verhindert werden. Neben dem offiziellen Heimtierpass, Mikrochip und gültigem Tollwut-Impfnachweis ist je nach Ursprungs- und Ankunftsland auch der Nachweis eines ausreichend hohen Impf-Antikörpertiters nötig. Bitte beachten Sie frühzeitig die länderspezifischen Vorschriften!
Wartefristen bei der Einreise aus einem Risikoland in die Schweiz (gemäss Pet Travel Scheme):
Beispielsweise dauert es von der ersten Tollwutimpfung bis zur möglichen Einreise in die Schweiz aus einem Risikoland mindestens 4 Monate. Das BLV führt eine Liste der Risikoländer.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze: Die Online-Hilfe vom BLV bietet die nötigen Informationen
Neben der Tollwutkontrolle gilt es beim Reisen mit Tieren weitere Vorschriften zu beachten. Für das Ausstellen von Bewilligungen und für Fragen rund um die gesetzlichen Bestimmungen ist das BLV zuständig: Reisen mit Heimtieren.
Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte zur Probeneinsendung und -untersuchung
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Formulare, Untersuchungsanträge und Anleitungen
Weitere Informationen
- BLV Online-Hilfe: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
- BLV: Reisen mit Heimtieren (admin.ch)
- WOAH (World Organisation for Animal Health): Rabies - WOAH
Die Schweizerische Tollwutzentrale
Die Tollwutzentrale (Montag bis Freitag)
Länggassstrasse 122
3001 Bern

.png?auto=format)
