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Veröffentlicht am 9. September 2024

Auskunft für Medienschaffende

Nathalie Rochat
Verantwortlich für die Kommunikation
Tel.: +41 58 481 38 88
communication@ivi.admin.ch

Alle Medienmitteilungen

28. November 2025

Institut für Virologie und Immunologie: Projekt für Arealentwicklung ausgewählt

Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat das zweistufige Studienauftragsverfahren zur langfristigen Entwicklung des Instituts für Virologie und Immunologie in Mittelhäusern (BE) abgeschlossen. Das Beurteilungsgremium hat das Projekt des Generalplanerteams um das Architekturbüro Kunz und Mösch GmbH aus Basel zur Weiterbearbeitung ausgewählt.

23. November 2025

Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz

Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. In Absprache mit den Kantonen ordnet das BLV schweizweit geltende präventive Bekämpfungsmassnahmen an. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

13. November 2025

Vogelgrippe: neuer bestätigter Fall im Kanton Zürich

Am 12. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich nachgewiesen. Dieser neue Fall ist ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete und einige Tage nach dem Auffinden eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern aufgetreten. Um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seine Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und neue Beobachtungsgebiete festgelegt, in denen Schutzmassnahmen obligatorisch sind. Die angepasste Verordnung gilt bis am 31. März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.