Die Schweizerische Tollwutzentrale überwacht die Lage
Laut Definition der World Organisation for Animal Health (Rabies - WOAH - World Organisation for Animal Health) gilt ein Land oder eine Region als tollwutfrei, wenn eine strenge Überwachung und Dokumentation der Fälle sichergestellt ist und über einen Zeitraum von 24 Monaten kein neuer Fall registriert wird. Um diesen Status aufrechtzuerhalten, werden in der Schweiz Haus- und Wildtiere bei klinischem Verdacht auf Tollwut untersucht. Jedes Jahr werden im Rahmen der Überwachung der Tollwutfreiheit Proben von diversen Tierarten an die Tollwutzentrale geschickt und auf das Virus untersucht.
Wie gross ist das Risiko in der Schweiz?
Illegaler Import
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen aus einem Risikoland ohne ausreichenden Impfschutz und ohne Befolgung der Vorgaben des EU-PETS (European Pet Travel Scheme) stellt das grösste Risiko für die Wiedereinführung des Virus dar. Darum werden solche Tiere im Zweifelsfall euthanasiert. Tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten, Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie Tierärztinnen und Tierärzte sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auf diesem Weg mit dem Tollwutvirus in Kontakt zu kommen, weshalb für sie die prophylaktische Impfung empfohlen ist.
Fledermaustollwut
Selbst in Ländern, die frei von der urbanen und silvatischen Tollwut sind, kann die Fledermaustollwut vorkommen. In der Schweiz sind bisher sieben Fälle bei Fledermäusen diagnostiziert worden, der letzte im Jahr 2024. Das Risiko einer Übertragung auf andere Wild- oder Haustiere ist in der Praxis vernachlässigbar. Ein Übertragungsrisiko für den Menschen besteht vor allem falls ein physischer (Biss-)Kontakt zu einer Fledermaus vorliegt. Dann ist eine unverzügliche Postexpositionsprophylaxe angezeigt. Es ist deshalb wichtig, insbesondere kranke und verhaltensauffällige Wildtiere nicht anzufassen und die Wildhüterin oder den Wildhüter zu informieren.