Per 01.08.2022 ist das BLV zuständig für die Ausstellung von Sonderbewilligungen. Die Einfuhrgesuche müssen direkt über das «TAM-I» an das BLV gerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass das IVI ihre Gesuche per Post oder Emails nach dem 01.08.2022 nicht mehr bearbeitet oder weiterleitet.
Informationen zum neuen Bewilligungsprozess finden Sie unter: