Biosicherheit am IVI

Sicheres Arbeiten mit hochansteckenden Tierseuchen- und zoonotischen Erregern

Am Standort Mittelhäusern steht für alle Arbeiten mit hochansteckenden Tierseuchen und Zoonosen (ansteckend für Mensch und Tier) eine entsprechende Anlage zur Verfügung. Darin können Tätigkeiten mit Tierseuchenerreger bis zur Risikogruppe 4 und zoonotischen Erregern bis zur Risikogruppe 3 durchgeführt werden. Für Menschen stellen die hochansteckenden Tierseuchenerreger der Risikogruppe 4 kein Gesundheitsrisiko dar, sehr wohl aber für die empfänglichen Tierarten. Die Hülle der Hochsicherheitsanlage entspricht wie gesetzlich vorgeschrieben dem Standard einer Sicherheitsstufe 4 für den Umgang mit Tierseuchenerreger. Innerhalb dieser Anlage gibt es Labore, die der Sicherheitsstufe 3 (BSL3) entsprechen, für Arbeiten mit zoonotischen Erregern.

Am Standort IVI an der Vetsuisse Fakultät in Bern gibt es Laboratorien für Diagnostik und Forschung der Biosicherheitsstufe 2 (BSL2) in denen mit Erregern bis zur Risikogruppe 2 gearbeitet werden kann.

Sicheres Arbeiten

Sicheres Arbeiten ist der wesentlichen Punkt beim Umgang mit hochansteckenden Tierseuchen- und zoonotischen Erregern. Dabei werden Techniken, Praktiken und Prinzipien umgesetzt, welche eine ungewollte Freisetzung und damit eine Exposition von Menschen und der Umwelt gegenüber diesen Erregern verhindern. Dazu ist ein ausgeklügeltes Zusammenspiel von Massnahmen notwendig, welche durch gesetzliche Vorgaben und Standards festgelegt sind. Das Biorisk Management am IVI basiert auf den Normen des CEN Workshop Agreement (CWA) 15973 und den Minimum Biorisk Management Standards der EU-FMD für Labore die mit dem Maul- und Klauenseuche Virus arbeiten.

Dabei werden technische Massnahmen (wie Unterdruck gegenüber Umwelt, Filterung der Abluft, Inaktivierung von Abwasser u.a.), organisatorische Massnahmen (wie Arbeiten nach strikt geregelten Abläufen, entsprechende Kennzeichnung der Bereiche u.a.) und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (angepasst an die jeweilige Gefährdung) umgesetzt. Entsprechend umfangreiche Schulungen und Trainings sind für alle Personen notwendig, die in diesen Bereichen arbeiten.

Kontrolle und Unterhalt

Das IVI hat ein detailliertes Unterhaltskonzept damit kritische Teile der Anlage regelmässig vom eigenen Technikteam oder von externen Spezialisten überprüft werden. Kontrollen durch die kantonalen Behörden stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben gemäss Einschliessungs- und Störfallverordnung umgesetzt sind.  

Bevor Forschungs- und diagnostische Arbeiten mit hochansteckenden Tierseuchen- und zoonotischen Erregern ab der Risikogruppe 3 überhaupt beginnen können, braucht es eine Bewilligung der Bundesbehörden. Diese Bewilligungen sind zeitlich befristet, um eine Aktualisierung zu gewährleisten (ECOGEN).

Weiterführende Informationen

https://www.ivi.admin.ch/content/ivi/de/home/sicherheit/sicherheit.html