Vaccinovigilance

Die Vaccinovigilance ist ein System zur Erfassung von Meldungen über unerwünschte Wirkungen nach Gebrauch von immunologischen Erzeugnissen bei Tieren.

Im Rahmen des Registrierungsverfahrens muss ein Hersteller mithilfe experimenteller Untersuchungen nachweisen, dass ein Produkt wirksam und unschädlich ist. Trotzdem kann im täglichen Einsatz nicht ausgeschlossen werden, dass unerwünschte Wirkungen auftreten. Dabei kann es sich um Unverträglichkeitsreaktionen handeln oder die erwartete Schutzwirkung bleibt aus. Mithilfe des Meldesystems werden solche Ereignisse erkannt und wenn nötig risikomindernde Massnahmen ergriffen.

Seit dem Jahr 2002 werden die Meldungen in der Schweiz vom Institut für Virologie und Immunologie (IVI) entgegengenommen und ausgewertet.
Die Meldungen werden primär von praktizierenden Tierärzten oder Vertriebsfirmen bzw. Zulassungsinhabern übermittelt, welche gemäss Heilmittelgesetz (HMG) einer Meldepflicht unterliegen (HMG Art. 59 Abs. 1 für Hersteller und Vertreiber und HMG Art. 59 Abs. 3 für Tierärzte und Apotheker). Interessierte Personen wie Tierhalter können sich zusätzlich freiwillig am Meldesystem beteiligen.

Um die Berichterstattung in der Praxis zu standardisieren, steht das Formular "Vaccinovigilance" zur Verfügung. Bitte senden Sie das Formular per Post, Fax oder Email ans Institut für Virologie und Immunologie (IVI).

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Institut für Virologie und Immunologie

Telefon +41 (0)58 469 93 54 Fax +41 (0)58 469 92 22

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