Zulassung
Die Zulassung von immunologischen Arzneimitteln für Tiere erfolgt nach einem für die Schweiz spezifischen Verfahren. Grundsätzlich können Unterlagen wie in der EU eingereicht werden.
Die Zulassung von immunologischen Arzneimitteln für Tiere erfolgt nach einem für die Schweiz spezifischen Verfahren. Grundsätzlich können Unterlagen wie in der EU eingereicht werden.
Die Prüfung einzelner Chargen kann ausschliesslich für die Schweiz oder für den europäischen Markt erfolgen.