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Veröffentlicht am 4. November 2024

Seuchenverdacht oder Auschlussuntersuchungen

Besteht ein konkreter Verdacht für das Auftreten einer meldepflichtigen Tierseuche, so muss das zuständige kantonale Veterinäramt informiert werden, das je nach Tierseuche und Situation die nötigen Probenahmen und vorsorglichen Kontrollmassnahmen in die Wege leitet (wie u. U. eine Sperre des Betriebs) und eine Verdachtsuntersuchung durchführen lässt.
Schema Seuchenverdacht - Was müssen Tierhaltende tun

Im Gegensatz dazu können im Rahmen der Früherkennung für einige hochansteckende Tierseuchen sogenannte Ausschlussuntersuchungen auch vom Betriebstierarzt durchgeführt werden, ohne dass vorsorgliche Kontrollmassnahmen ergriffen werden müssen. Ausschlussuntersuchungen  sind bei unklaren Symptomen und wenn kein konkreter Verdacht besteht indiziert und sollen sicherstellen, dass es sich NICHT um eine dieser Krankheiten handelt:

Die Ausschlussuntersuchungen werden vom IVI in Mittelhäusern bzw. für die Geflügelseuchen vom Nationalen Referenzzentrum für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten (NRGK) in Zürich durchgeführt.

Für eine optimale Probenahme und einen reibungslosen Ablauf bitten wir die Tierärztinnen und Tierärzte vorgängig mit dem IVI bzw. dem NRGK telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Bei Unsicherheiten, ob es sich um einen Verdachtsfall oder eine Ausschlussuntersuchung handelt, bitte immer das kantonale Veterinäramt zur gemeinsamen Entscheidung kontaktieren.

Die labordiagnostische Ausschlussuntersuchung ist für Tierhaltende kostenlos, sie wird vom Bund bezahlt. Somit lieber einmal zu viel testen als zu wenig.