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Veröffentlicht am 12. Dezember 2024

Vogelgrippe: Erhöhte Wachsamkeit am Bodensee

Bern, 12.12.2024 - Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen. Diese Massnahmen betreffen derzeit ein Gebiet am Bodensee und am Rhein. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die entsprechende Verordnung wird am 14. Dezember 2024 in Kraft treten und bis zum 31. März 2025 gelten.