Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden
Bern, 17.10.2024 - Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) darf auch in der Schweiz eingesetzt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und angewendet werden. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, kann aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit ver-ringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden.