Der Bundesrat verabschiedet den ersten nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat will lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen besser vor Hassverbrechen und Gewalt schützen. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 den ersten nationalen Aktionsplan verabschiedet, der drei Handlungsfelder umfasst: Unterstützung und Schutz der Opfer, Prävention sowie Monitoring.
In den letzten Jahren wurden in der Schweiz bedeutende Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung und die Rechte von LGBTIQ-Personen erzielt. Die strafrechtliche Verurteilung von Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung, die vereinfachte Erklärung über die Änderung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister und die Ehe für alle sind Beispiele für diese Entwicklung. Trotz dieser gesetzlichen Fortschritte ist der Alltag von LGBTIQ-Personen nach wie vor von Diskriminierung und Erfahrungen verbaler, physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt geprägt, die weitreichende Folgen haben, insbesondere für ihre Gesundheit.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass niemand in der Schweiz aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen Diskriminierung oder Gewalt erfahren darf. Mit der Lancierung des nationalen Aktionsplans gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen 2026–2030 will der Bundesrat ein sichereres und respektvolleres Umfeld für LGBTIQ-Personen schaffen, indem er ihren Schutz vor Gewalt und Anfeindungen stärkt und damit letztlich die Sicherheit der gesamten Gesellschaft verbessert.
Zwölf Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene
Der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Auftrag des Parlaments und in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Akteuren innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung erarbeitete Aktionsplan zielt darauf ab, Hate Crimes und andere Gewalt- und Diskriminierungshandlungen gegen LGBTIQ-Personen zu reduzieren. Er ist in drei Handlungsfelder gegliedert – Unterstützung und Schutz, Prävention sowie Monitoring – und umfasst 12 Massnahmen. Dabei handelt es sich einerseits um pragmatische und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen, wie die Durchführung einer Weiterbildungsveranstaltung zum Umgang mit LGBTIQ-Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind, die Aktualisierung der bestehenden Unterlagen zum Thema LGBTIQ im Sport und eine verstärkte Sichtbarkeit.
Zum anderen zielt der Plan darauf ab, den Schutz und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen dauerhaft in der institutionellen und gesellschaftlichen Praxis zu verankern, insbesondere durch einen verbesserten Zugang zu Notunterkünften und Hilfsstrukturen für gewaltbetroffene Personen, Massnahmen zur Prävention von Gewalt im Sport oder auch die landesweite Einführung eines Meldetools für Gewalt und Hate Crimes.
Das EBG koordiniert die Umsetzung und Überwachung des nationalen Aktionsplans. Nach dessen Abschluss im Jahr 2030 wird Bilanz gezogen und eine mögliche Verlängerung geprüft.
Der Aktionsplan ist in Erfüllung des Postulats 20.3820 Barrile «Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche ‹hate crimes›» entwickelt worden, das am 19. Juni 2022 vom Nationalrat angenommen wurde. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) wurde beauftragt, ab 2024 LGBTIQ-Themen in der Bundesverwaltung zu behandeln und den nationalen Aktionsplan zu erarbeiten. Um das EBG bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat es eine Begleitgruppe aus verschiedenen Fachstellen der Bundesverwaltung (BAG, BASPO, BFS, BJ, BSV, EDA, EPA, fedpol, FiAD, FRB, SEM, SVS), drei interkantonalen Konferenzen (KKJPD, KKPKS, SODK) und den Dachorganisationen der Betroffenen (InterAction, LOS, Pink Cross, TGNS) eingesetzt.
Nationaler Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen 2026-2030