Start der Vernehmlassung zur Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2026.
Die neue Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE), welches vom Parlament im März 2025 verabschiedet wurde. Dieses verpflichtet die Marktteilnehmer, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem enthält es ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Es dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, die Aufsicht zu stärken und das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte zu festigen. Es sind Transparenzvorgaben, die von Schweizer Energieunternehmen im europäischen Handel bereits heute gegenüber den europäischen Behörden erfüllt werden müssen. Deshalb lehnt sich die neue Verordnung stark an geltendes EU-Recht an.
Die VATE präzisiert das Registrierungsverfahren der ElCom für die Marktteilnehmer, die Mechanismen und Daten für die Meldung der Transaktionen und Handelsaufträge auf den Energiegrosshandelsmärkten an die ElCom sowie die Gebühren der ElCom für ihre Aufsichtstätigkeit.
Von den neuen Regelungen betroffen sind insbesondere Strom- und Gashandelsunternehmen (Marktteilnehmer am europäischen und am Schweizer Markt), Swissgrid, die Betreiber von Gastransportleitungen, Stromproduzenten und -speicherunternehmen, Vermittler sowie ganz grosse Endverbraucherinnen und -verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 600 Gigawattstunden.
Beilagen
Link
Medienmitteilung vom 29.11.2023: Bundesrat will Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel verstärken