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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Januar 2026

Freihandelsabkommen mit Malaysia: Bundesrat übermittelt Botschaft ans Parlament

Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Botschaft zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia verabschiedet. Es ermöglicht Schweizer Unternehmen, ihre Absatzmärkte weiter zu diversifizieren. Malaysia ist in der ASEAN-Region nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Das Abkommen erhöht die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen mit Malaysia, verbessert den Zugang zum malaysischen Markt für Schweizer Wirtschaftsakteure und reduziert das Diskriminierungspotenzial gegenüber Wirtschaftsakteuren aus Ländern, welche ebenfalls über ein FHA mit Malaysia verfügen oder – wie die EU – aktuell über ein solches verhandeln.

Das Abkommen entspricht weitgehend den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen, Streitschlichtung und der technischen Zusammenarbeit. Das Abkommen enthält zudem ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.

Wichtiger Handelspartner in Südostasien

Mit einem bilateralen Güterhandel von 2,3 Mrd. CHF (2024) ist Malaysia in der ASEAN-Region nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Malaysia sind vielfältig und dynamisch. Malaysia ist nach Singapur die zweitwichtigste Destination für schweizerische Direktinvestitionen in Südostasien.

Für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Malaysia werden Zollerleichterungen gelten, teilweise mit Übergangsfristen. Für die Schweizer Exportwirtschaft ergeben sich dadurch neue Chancen, insbesondere in Zukunftstechnologien. Denn das rohstoffreiche Land ist ein wichtiger Akteur in der globalen Elektronikindustrie und führend in der Halbleiterproduktion. Malaysia bietet zudem ein attraktives Investitionsumfeld mit moderner Infrastruktur und gut ausgebildeten, englischsprachigen Arbeitskräften.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia wurde am 23. Juni 2025 in Tromsø, Norwegen unterzeichnet. Die eidgenössischen Räte werden die Botschaft voraussichtlich in der Frühlingsession 2026 und der Sommersession 2026 behandeln.

Links

Abkommenstexte: https://www.efta.int/trade-relations/free-trade-network/malaysia